Primarschule

Übertritt Oberstufe

Eltern und Lehrpersonen wollen dasselbe, nämlich das Kind optimal fördern, damit es seine Fähigkeiten entfalten und im künftigen Berufsleben wie auch in der Gesellschaft gut bestehen kann. Allerdings ist die Auffassung darüber, was für Kinder oder Jugendliche gut und wichtig ist, verständlicherweise manchmal unterschiedlich. Denn die Eltern und die Lehrpersonen erleben die Schülerin oder den Schüler in verschiedenen Umfeldern. Daher ist es wichtig, dass die Eltern und die Lehrpersonen das Gespräch miteinander führen und einander ihre Auffassungen darlegen. Gespräche tragen dazu bei, dass das gegenseitige Verständnis für die Anliegen und Haltungen wächst und das Kind durch eine gute Zusammenarbeit optimal gefördert werden kann.

Die Eltern werden über den Schulbetrieb und die pädagogischen Ziele der Schule informiert. Ebenfalls werden sie von der Schule darüber informiert, wo sie einen aktiven Beitrag leisten können und wo die Grenzen ihrer Mitwirkung sind. Dabei steht immer das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Zentrum. Durch eine enge Zusammenarbeit mit der Schule zeigen die Eltern ihr Interesse am Schulleben ihres Kindes.

Im Laufe des 2. Semesters der 5. Klasse sowie im 1. Semester der 6. Klasse erfolgt verbindlich eine Orientierung der Eltern. Die verantwortliche Lehrperson informiert die Eltern über den Leistungsstand, die Lernfortschritte und allfällige Förderungsmöglichkeiten ihrer Kinder sowie die Tendenz, auf welchen Oberstufentyp die Leistungen am ehesten hindeuten. Die Information kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

Die Beurteilungsinstrumente, insbesondere der Zwischenbericht, bieten eine gute Grundlage für Gespräche zwischen den Lehrpersonen und den Eltern. Dabei erfahren die Eltern, wie die Leistungen ihres Kindes beurteilt werden. Zudem können die Eltern an diesen Gesprächen ihre eigene Einschätzung und ihre Beobachtungen einbringen. Mithilfe des Beurteilungsdossiers können die Schülerinnen und Schüler bei diesen Gesprächen vermehrt selbst ihren Lernprozess beschreiben und über ihre Fortschritte und Schwierigkeiten berichten. Eltern haben jederzeit das Recht, sich für ein Gespräch anzumelden. Gemäss Schulgesetz sind die Eltern andererseits verpflichtet, einer Einladung der Schule (Lehrperson, Schulleitung oder Schulpflege) zu einem Gespräch oder zu Elternveranstaltungen Folge zu leisten.

Website Volksschule Baden