Elternrat

Schule Ennetbaden

Der Elternrat versteht sich als Austauschpartner und Unterstützer einer positiven Schulhauskultur.

Der Elternrat vertritt die Interessen der Schüler und Eltern der Schule Ennetbaden. Er tauscht sich regelmässig mit der Schulleitung aus und bringt Anregungen und Anliegen vor. Er behandelt Themen, welche grosse Teile der Schüler- oder Elternschaft betreffen.

Aufgaben

  • Der Elternrat vertritt allgemeine Interessen der Schüler und Eltern gegenüber Schulleitung.
  • Der Elternrat organisiert und führt bei Bedarf Elternweiterbildungsveranstaltungen durch.
  • Der Elternrat unterstützt die Schule bei schulischen Projekten (z.B. Lesenacht, Räbeliechtli-Umzug, Projektwoche, Schulfest etc.)
  • Der Elternrat setzt geeignete Kanäle zur Kommunikation gegenüber den Eltern ein (z.B. Ennetbadener Post, Homepage der Schule)

Kontakt Präsidium

Dagmar Winkler

5408  Ennetbaden

Häufige Fragen

  • Wie ist die Handhabung bei den Hausaufgaben in Ennetbaden?

    Aufgrund der eigenen Erfahrung der Lehrpersonen, unterstützt durch die Erkenntnisse der Studien und eigenen Umfragen, hat die Schule Ennetbaden sich bei der Vergabe von Hausaufgaben auf folgende gemeinsame Haltung geeinigt.

    • Im Zentrum der Hausaufgaben steht die Leseförderung.
    • Die Hausaufgaben sollen regelmässig und mit kurzem zeitlichen Aufwand erteilt werden.
    • Dem etwas geringeren Einblick der Eltern in den Schulalltag wird Rechnung getragen. Der Wochenplan bietet eine gute Möglichkeit für die Schülerinnen und Schüler, die in der Schule geleistete Arbeit zu Hause zu zeigen.
    • Klassenlehrpersonen und Fachlehrpersonen sprechen sich bei den Hausaufgaben ab.
    • In der 6. Klasse werden die Hausaufgaben bewusst erhöht, vor allem im Bereich der Fremdsprachen.
    • An den Elternabenden wird regelmässig über die Hausaufgabenkultur in Ennetbaden informiert.

    Die Hausaufgaben werden in folgende Bereiche unterteilt:

    1. Leseförderung
    2. Üben und Vertiefen
    3. Fremdsprachen
    4. Individuelles Lernen/Prüfungsvorbereitung

     

    In einem Leitfaden ist die Entstehung und Umsetzung der Hausaufgabenkultur an der Schule Ennetbaden detailliert erläutert.

    Download Leitfaden Hausaufgaben

  • Können Randstunden bei der Stundenplangestaltung nicht generell vermieden werden?

    Randstunden (7:25 - 8:10 und 15:20 - 16:05) sind  notwendig, damit alle Lektionen verplant werden können. Ohne Randstunden könnten zum Beispiel nicht alle Turnlektionen abgedeckt werden, da die Auslastung der Turnhalle lückenlos von 7:25 - 16:05 zwingend notwendig ist. 

    In der 1. und 2. Klasse vermeiden wir Randstunden grundsätzlich.

    In der 3. Klasse muss am Donnerstagmorgen eine Frühstunde für den Schwimmunterricht eingesetzt werden. Auch die Belegung der Schwimmbäder ist voll ausgereizt und bietet kaum Spielraum. Wenn die Schule Ennetbaden auch in der 3. Klasse Schwimmunterricht anbieten will, muss dies in der Frühstunde am Donnerstagmorgen erfolgen.

    In der 4. Klasse ist aufgrund der Stundentafel eine Randstunde notwendig, in der 5. und 6. Klasse sind es zwei Randstunden.

  • Warum werden die Klassen nach 3 Jahren Unterstufe nicht neu durchmischt?

    Diese Frage wurde in der Vergangenheit im Kollegium zusammen mit der Schulleitung regelmässig diskutiert. Es gibt Gründe für eine Neudurchmischung und solche, die dagegen sprechen. In der Summe hat sich die Schule Ennetbaden entschlossen, die Klassen nach drei  Jahren Unterstufe nicht zu durchmischen, unter anderem aus folgenden Gründen:

    • Mit zwei Klassen ist eine Durchmischung nur bedingt möglich.
    • Bestehende Freundschaften und Rituale geben beim Wechsel der Klassenlehrperson von der 3. in die 4. Klasse Sicherheit. Eine Neudurchmischung kann auch zu viel Unruhe und Unsicherheit führen, was ein möglicher Vorteil ausgleicht.
    • Eingespielt Abläufe können übernommen werden und ermöglichen einen sanften Übergang.
    • Bei jedem Wechsel nach der 3. Klasse wird individuell abgewogen, ob eine Durchmischung in diesem Jahrgang doch sinnvoll wäre.

Organisation

  • Der Elternrat versammelt sich vier Mal pro Schuljahr.
  • Es werden Beschlussprotokolle geführt.
  • Jedes Mitglied hat eine Stimme.
  • Alle Beschlüsse werden mit einfachem Mehr gefasst.
  • Beschlüsse werden mit den anwesenden Mitgliedern gefasst.
  • Vertrauliche Informationen unterstehen der Schweigepflicht.
  • Die Schule weist jeweils am ersten Elternabend auf den Elternrat hin und ermutigt einen Vertreter zu bestimmen.
  • Der Elternrat ist eigenständig und konstituiert sich selbst.
  • Der Elternrat setzt sich in der Regel aus einem Vertreter, maximal zwei Vertretern jeder Kindergarten- und Schulklasse zusammen.
  • Als Wahlmodus wird der offene Aufruf bestimmt.
  • Der Elternrat wählt einen Präsidenten, welcher die Sitzungen leitet und organisiert. Die Amtszeit des Präsidenten beträgt ein Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich.
  • Die Mitarbeit im Elternrat und den Projekten ist ehrenamtlich.
  • Die Elternmitwirkung ist politisch und konfessionell neutral.