Angebote

Schulische Dienste

Schulpsychologischer Dienst

Der Schulpsychologische Dienst (SPD) ist eine kantonale Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche vom Kindergartenalter bis Ende Sekundarstufe I. Lern- und Leistungsbesonderheiten sowie psychische oder soziale Schwierigkeiten, die sich im Kindergarten oder in der Schule zeigen, können Gründe für eine Anmeldung sein.

Das Ziel der schulpsychologischen Arbeit ist es, zu einer möglichst optimalen Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen beizutragen. Dies gelingt am ehesten in einer engen Zusammenarbeit mit deren Umfeld, d.h. Eltern, Schule und Behörden, um alle Ressourcen auszuschöpfen. Die Haltung gegenüber den Klientinnen und Klienten ist von Anerkennung, Wertschätzung und Respekt geprägt.

Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.ag.ch

Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD)

Für Kinder und Jugendliche übernehmen die Psychiatrischen Dienste des Kantons Aargau Abklärungen im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

KJPD

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.pdag.ch.

Schulärztlicher Dienst

Jede öffentliche und private Schule verfügt über eine Schulärztin oder einen Schularzt. Sie oder er berät Schulbehörden, Schulleitungen und Lehrpersonen sowie Eltern zu schulrelevanten Gesundheitsthemen und steht den Schulen bei Fragen zur Prävention und Gesundheitsförderung sowie für epidemiologische Massnahmen, insbesondere Impfungen, zur Verfügung. Ziel des schulärztlichen Diensts ist, dass sich Schülerinnen und Schüler gesund entwickeln können. 

Die ärztliche Vorsorgeuntersuchung beim Eintritt in den Kindergarten wird primär von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt, in der Regel von der eigenen Kinder- oder Hausärztin bzw. vom eigenen Kinder- oder Hausarzt.

Schulzahnpflege

Zahnärztlicher Kontrolluntersuch

Alle Schülerinnen und Schüler der Volksschule haben ab dem Kindergarten Anrecht auf eine jährliche Zahnkontrolle bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt ihrer Wahl. Dafür erhalten die Eltern beim Eintritt ihres Kindes in den Kindergarten ein Gutscheinheft. Das Heft enthält für jedes Schuljahr einen Gutschein.

Schulzahnprophylaxe

Fachpersonen für Schulzahnprophylaxe besuchen regelmässig den Unterricht. Dabei steht die Prävention in Bezug auf die Zahngesundheit im Vordergrund. Die Schulzahnprophylaxe findet vom 1. Kindergartenjahr bis zum Ende der 6. Primarschulklasse statt. Im Kindergarten besucht die Fachperson für Schulzahnprophylaxe jährlich sechs Mal jede Abteilung, in der 1. - 4. Klasse vier Mal und in der 5. und 6. Klasse zwei Mal.